Erklärung zur Barrierefreiheit
Gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) · Erstellt: 26. Mai 2025 · Zuletzt aktualisiert: 16. Juli 2026
Geltungsbereich und Verantwortliche Stelle
Bridge ITS GmbH
Käthe-Kollwitz-Ufer 76
01309 Dresden
Deutschland
Bridge ITS GmbH betreibt eine interaktive Video-Beratungsplattform, die sichere Videokonferenzen mit Bildschirmfreigabe und interaktiven Präsentationsfunktionen ermöglicht. Die Plattform richtet sich insbesondere an Finanzberater, Versicherungsvermittler und Vertriebsorganisationen.
Unser Bekenntnis zur Barrierefreiheit
Die Bridge ITS GmbH ist bestrebt, ihre digitalen Dienste und Produkte barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BFSGV).
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA. Einzelne Bereiche werden derzeit noch nachgebessert (siehe „Bekannte Einschränkungen").
Wir führen seit Mai 2025 kontinuierliche Selbstbewertungen durch, um die Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV sicherzustellen.
Bekannte Einschränkungen
Trotz aller Bemühungen können einige Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein. Wir arbeiten aktiv daran, bekannte Einschränkungen zu beseitigen. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte unter der unten angegebenen E-Mail-Adresse.
Meldung von Barrieren
Wenn Sie Barrieren in unseren digitalen Diensten feststellen, wenden Sie sich bitte ausschließlich über folgende Adresse an uns:
E-Mail: barrierefreiheit@bridge-systems.com
Bitte beachten Sie dabei:
- Nutzen Sie diese Adresse ausschließlich für Anliegen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit.
- Vermeiden Sie es, personenbezogene Daten in Ihrer Nachricht anzugeben.
- Wir können Ihre Anfrage gegebenenfalls per E-Mail beantworten. Durch Ihre Kontaktaufnahme stimmen Sie der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.
Wir sind bemüht, Ihre Anfrage innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten.
Marktüberwachung und Meldung von Verstößen
Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg. Verbraucherinnen und Verbraucher können dort einen Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG melden (§ 32 BFSG).
Schlichtungsverfahren
Bei Streitigkeiten über die Barrierefreiheit können Sie zudem ein Schlichtungsverfahren nach § 34 BFSG bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) beantragen. Die Schlichtungsstelle bietet ein kostenloses und unverbindliches Verfahren an, für das keine Rechtsvertretung notwendig ist.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Status dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. Mai 2025 erstellt und zuletzt am 16. Juli 2026 aktualisiert.